Dr. Sandra Binder-Tietz ist Kommunikationsexpertin und promovierte 2022 zur „Kommunikation von Aufsichtsräten“. In ihrem Gastbeitrag wirft sie einen Blick auf die komplexe und kommunikative Rolle von Aufsichtsratsvorsitzenden und deren Entwicklung.
Aufsichtsratsvorsitzende haben zu schweigen – das war lange Zeit die Devise. Doch die Zeiten ändern sich. Die steigende Relevanz der Corporate Governance und die damit verbundenen höheren Anforderungen an Aufsichtsräte haben dazu geführt, dass die Rolle der Aufsichtsratsvorsitzenden als Kommunikatoren zunehmend in den Fokus rückt.
Die Bedeutung der Aufsichtsratskommunikation
Die Bedeutung der Aufsichtsratskommunikation nimmt aus mehreren Gründen zu. International agierende Investoren erwarten vermehrt direkte Kommunikation mit Aufsichtsratsvorsitzenden. Änderungen im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) legitimieren den Investorendialog und tragen zur verstärkten Bedeutung bei. Unternehmenskrisen sowie eine neue Generation von Aufsichtsratsvorsitzenden beeinflussen die öffentliche Wahrnehmung. Die Stakeholder, darunter Investoren und Journalisten, haben klare Erwartungen an die Kommunikation von Aufsichtsratsvorsitzenden, insbesondere in Sondersituationen.
Aufsichtsratsvorsitzende haben eine Vielzahl von Stakeholdern, die auf die Kommunikation blicken. Dies sind allen voran die Mitglieder des Aufsichtsratsgremiums, der Vorstand, aber auch Führungskräfte des Unternehmens. Der Blick nach außen zeigt, dass nicht nur Investoren, sondern auch Stimmrechtsberater und Journalisten immer häufiger ihre Fragen direkt an den Aufsichtsrat stellen. Diese vielschichtige Kommunikationslandschaft erfordert ein hohes Maß an Sensibilität, interner Abstimmung und strategischem Geschick.
Die Themen und Anlässe bei denen Aufsichtsratsvorsitzende kommunizieren (sollten), sind dabei klar von denen der CEOs abzugrenzen. Aufsichtsratsvorsitzende sind die Ansprechpartner für klassische Aufsichtsratsthemen, wie Besetzung, Entlassung und Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat oder die Abschlussprüfung. Diese Themen liegen im Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats – sodass Vorstände nicht dazu sprechen (können).
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