☝ Schon gewusst?
Als Verordnung ist DORA unmittelbar für alle EU-Mitgliedsstaaten gültig. Anders als etwa eine Richtlinie erfordert DORA keine zuvorige Umsetzung in nationales Recht .
Cyberattacken und IT-Ausfälle können weitreichende Folgen haben – auch und gerade im Finanzsektor. Genau deshalb hat die Europäische Union die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) verabschiedet, die die digitale Stabilität und den Schutz geschäftskritischer Daten (Datensicherheit) im Finanzsystem gewährleisten und solchen Szenarien vorbeugen soll. Denn Angriffe, bei denen Hacker sensible Kundendaten erbeuten und damit Erpressungsversuche starten, können nicht nur das Vertrauen in Finanzinstitute massiv erschüttern, sondern auch langfristigen Schaden für die Branche und das europäische Finanzsystem verursachen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die DORA-Verordnung, ihre Anforderungen und darüber, wie Unternehmen diese erfolgreich umsetzen können.
Keyfacts
Der Digital Operational Resilience Act soll die digitale Widerstandsfähigkeit (Resilienz) des europäischen Finanzsektors gegenüber Cyberattacken, IT-Ausfällen und anderen digitalen Störungen verbessern. Als EU-Verordnung enthält er verbindliche Vorgaben, die Unternehmen dabei unterstützen, diese Anforderungen in die Praxis umzusetzen. Somit unterscheidet sich DORA von einer Richtlinie, die lediglich Empfehlungen abgibt. Sie harmonisiert bestehende Vorschriften und schafft einen einheitlichen Rahmen für den effektiven Umgang mit Risiken in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Die Verordnung trat am 17. Januar 2023 in Kraft und ist ab dem 17. Januar 2025 in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich anzuwenden.
☝ Schon gewusst?
Als Verordnung ist DORA unmittelbar für alle EU-Mitgliedsstaaten gültig. Anders als etwa eine Richtlinie erfordert DORA keine zuvorige Umsetzung in nationales Recht .
Die EU-Verordnung DORA betrifft alle Unternehmen, deren Tätigkeitsfeld im europäischen Finanzsektor liegt. Hierunter fallen unter anderem:
❗ Wichtig:
Auch kritische Drittanbieter innerhalb der Lieferkette solcher Unternehmen fallen unter den Digital Operational Resilience Act. Hierzu zählen beispielsweise IKT-Dienstleister, die für den Finanzsektor von elementarer Bedeutung sind – wie etwa Softwarehersteller, Datenanalyseservices, Rechenzentren oder Anbieter von Cloud-Diensten wie Cloud Computing, Cloud-Speichern oder Cloud-Lösungen für Unternehmen. Für diese gilt es ebenfalls, Vorkehrungen zu treffen, um sich gegen Cyberattacken & Co. abzusichern. Da die EU-Verordnung DORA Finanzunternehmen verpflichtet, die von Drittanbietern ausgehenden Gefahren im Zaum zu halten, können selbst Anbieter betroffen sein, die an sich nicht als kritisch gelten.
Verstöße gegen die DORA-Verordnung ziehen mitunter empfindliche Bußgelder nach sich.
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Der Digital Operational Resilience Act verpflichtet die betroffenen Unternehmen dazu, ihren Geschäftsbetrieb auch bei IKT-Störungen aufrechtzuerhalten und die Auswirkungen potenzieller Bedrohungen auf ein Minimum zu reduzieren. Hierzu legt die EU-Verordnung DORA den Fokus auf fünf Kernbereiche:
So schreibt der Digital Operational Resilience Act ein umfassendes IKT-Risikomanagement vor. Zu den vorzunehmenden Maßnahmen zählen unter anderem:
Zudem fordert die DORA-Verordnung, ein System zur Bewertung, Bewältigung, Dokumentation und Meldung schwerwiegender IKT-Sicherheitsvorfälle zu etablieren. Ziel ist es, Gefahrenquellen frühzeitig zu identifizieren und eine schnelle und koordinierte Antwort auf Bedrohungen zu ermöglichen. Dies soll die Folgen für den Finanzmarkt und die Verbraucher gleichermaßen abschwächen.
❗ Wichtig: Die DORA-Verordnung schreibt klare Meldepflichten vor:
Der Digital Operational Resilience Act verpflichtet Unternehmen, auch die digitale operationale Widerstandsfähigkeit ihrer IKT-Systeme und -Prozesse regelmäßig auf Schwachstellen abzuklopfen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen.
Unter anderem verlangt die DORA-Verordnung:
Ebenso fordert die DORA als EU-Verordnung klare Maßnahmen, das Risiko der Zusammenarbeit mit externen IKT-Dienstleistern zu bewerten und zu kontrollieren. Für die Finanzunternehmen gilt es sicherzustellen, dass ihre Partner dieselben hohen Standards im IKT-Risikomanagement einhalten wie sie selbst. Dazu gehören regelmäßige Audits ebenso wie Compliance-Prüfungen. Kritische ITK-Anbieter unterliegen sogar einem EU-weiten Aufsichtsrahmen, der Empfehlungen zur Risikominderung geben kann. Berücksichtigen die Drittanbieter diese nicht, muss das Finanzunternehmen diesen Umstand in seine Risikobewertung einfließen lassen.
Darüber hinaus ermutigt der Digital Operational Resilience Act die Finanzunternehmen, ihre Erfahrungen in Bezug auf Cyberbedrohungen, Schwachstellen und bewährte Sicherheitsmaßnahmen untereinander auszutauschen. Anonymisierte Daten, die die Aufsichtsbehörden den Unternehmen bereitstellen, sollen helfen, Risiken besser einzuschätzen und effektive Sicherheitsstrategien zu entwickeln.
Die erfolgreiche Umsetzung des Digital Operational Resilience Act erfordert es, die unternehmensinternen Cybersecurity-Strategien und -Richtlinien an die DORA-Vorgaben anzupassen und geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Hierzu bedarf es moderner Technologien, die die digitale Resilienz sicherstellen und Bedrohungen effektiv begegnen. Dazu gehören unter anderem:
☝ Schon gewusst? Sealed-Cloud-Technologie
Die Sealed Cloud basiert auf dem Prinzip des Confidential Computing. Die Verarbeitung der Daten erfolgt in abgeschirmten, hardwarebasierten Umgebungen, die unbefugten Zugriff vollständig ausschließen. Dies gewährleistet:
Bei NIS2 (Network and Information Security Directive) handelt es sich um eine Richtlinie, was bedeutet, dass sie ein Ziel festlegt, das von den EU-Mitgliedsstaaten umzusetzen ist. Das heißt, diese EU-Länder müssen die darin enthaltenen Vorgaben in nationales Recht wandeln und entsprechende Rechtsvorschriften schaffen, die es ermöglichen, dieses Ziel zu verwirklichen.
Im Gegensatz dazu handelt es sich beim DORA nicht um eine Richtlinie, sondern eine Verordnung. Damit ist der Digital Operational Resilience Act unmittelbar für alle EU-Mitgliedsstaaten gültig. Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich. Die DORA-Verordnung wurde speziell für den Finanzsektor entwickelt, um einen einheitlichen EU-weiten Rahmen für die IKT-Sicherheit zu schaffen. Ziel ist die digitale Resilienz kritischer Finanzinfrastrukturen gegen Cyberangriffe und IT-Ausfälle.
Mehr zu diesem Thema ist in unserem Blogbeitrag „NIS2 vs. DORA: Unterschiede und verbreitete Missverständnisse“ nachzulesen.
Im Digital Operational Resilience Act sind keine festen Bußgeldbeträge für allgemeine Verstöße vorgesehen. Dennoch können Unternehmen mit verwaltungsrechtlichen, finanziellen und strafrechtlichen Sanktionen belegt werden. So besteht etwa die Möglichkeit, Zwangsgelder zu verhängen, wenn ein kritischer IKT-Drittdienstleister die geforderten Maßnahmen nicht umsetzt. In solchen Fällen drohen dem Anbieter Geldbußen von bis zu 1 % seines durchschnittlichen globalen Tagesumsatzes aus dem vorherigen Geschäftsjahr. Zusätzlich können tägliche Strafzahlungen für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten auferlegt werden – solange, bis die Vorschriften erfüllt sind.
Zu IKT-Dienstleistungen zählen digitale Services und Datendienste, die ein Anbieter dem Kunden via IKT-System zur Verfügung stellt. Hierzu gehören unter anderem Hardwarelösungen und -dienstleistungen ebenso wie die technische Unterstützung durch den Anbieter (wie beispielsweise via Software- oder Firmware-Updates). Analoge Telefondienste fallen hingegen nicht darunter.