Um Kenntnis von Verstößen bei Uniscon und in der Lieferkette gegen Compliance-Vorschriften und insbesondere auch gegen Menschenrechte und Umweltschutzpflichten zu erlangen, bieten wir das Hinweisgebersystem ‘TÜV SÜD Trust Channel’ für interne und externe Parteien zur Meldung von Fehlverhalten an. Der TÜV SÜD Trust Channel ist ein geschützter Weg, den Uniscon-Mitarbeitende und externe Dritte nutzen können, um Bedenken über mögliche Verstöße vertraulich und auf Wunsch auch anonym vorzubringen.
Auch die jeweilige Führungskraft kann eine gute Ansprechperson für Hinweise auf ein Fehlverhalten sein. Darüber hinaus kann mögliches Fehlverhalten über die Geschäftsführung oder direkt an die Compliance-Organisation gemeldet werden. Mitarbeitende, die Fehlverhalten bei Uniscon melden, sind bei Meldungen nach bestem Wissen und in gutem Glauben vor Sanktionen jeglicher Art geschützt und dürfen in keiner Weise benachteiligt werden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die vorsätzliche Meldung von Fehlinformationen in vielen Ländern gesetzlich verboten ist.
Das Hinweisgebersystem TÜV SÜD Trust Channel bietet allen Mitarbeitenden und externen Dritten einen sicheren Mechanismus, um mögliche Verstöße mehrsprachig und anonym zu melden. Der TÜV SÜD Trust Channel kann sowohl von Mitarbeitenden und Management als auch von Kunden, Lieferanten und anderen Stakeholdern genutzt werden. Der TÜV SÜD Trust Channel wird von einem Drittanbieter verwaltet. Alle in einem Bericht eines Hinweisgebers gelieferten Daten werden auf sicheren Servern in Deutschland aufbewahrt. Alle gemeldeten Inhalte werden ausschließlich von TÜV SÜD bearbeitet.
Weitere Informationen zum Hinweisgebersystem sind auf der Homepage des TÜV SÜD Trust Channels verfügbar: www.bkms-system.com/tuvsud.